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Kanzlei Schüler, Kranz & Kollegen

STARKE PARTNER IN RECHTSFRAGEN

KANZLEI SCHÜLER, KRANZ & KOLLEGEN VEREINT
ERFAHRUNGSSCHATZ MIT MODERNER TECHNIK

10.12.2021

Zufriedener Blick auf das Jahr 2021: Rechtsanwalt und Notar Michael Kanz

Foto: Christian Tech

Die Kanzlei Schüler, Kranz & Kollegen ist auf Wachstumskurs.

Foto: Christian Tech

Eine Kanzlei, die Tradition und Moderne verbindet: Bei den Rechtsanwälten und Notaren Michael Kranz und Gerhard Schüler (Notar a. D.) zeigt sich, dass dieses Konzept Erfolg bringt. Das beweist die Zahl von rund 1.900 Urkunden, die bis zum Ende des Jahres erreicht sein werden – herausragend für ein Notarbüro in der ländlichen Umgebung von Hünfeld und ein Meilenstein für Schüler, Kranz & Kollegen.

Die Hünfelder Kanzlei vereint den Erfahrungsschatz von Gerhard Schüler, der 1985 die Kanzlei gründete, mit dem von Michael Kranz, der nun auch die Leitung übernommen hat. Auch im Alter von 71 Jahren unterstützt Gerhard Schüler das Team gerne weiterhin mit seiner Expertise. Zudem wächst die Belegschaft und soll noch weiterwachsen – im vergangenen Jahr kamen eine weitere Kollegin sowie eine Auszubildende hinzu.

Alle Mitarbeitenden dürfen sich auf die Arbeit mit modernster Technik freuen, denn das Jahr 2021 haben Schüler, Kranz und Kollegen dazu genutzt, die Kanzleiräume zu erweitern und zu erneuern. So können mithilfe neuester Videokonferenztechnik die Mandanten in Hamburg, München oder Köln auch online beraten werden.  „Gerade bei den Beratungen ganzer Familien kommt es häufig dazu, dass einzelne Familienmitglieder über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik verstreut sind“, erläutert Michael Kranz. „Durch Videokonferenzen ist es unproblematisch möglich, alle Beteiligten an einem Tisch zu vereinen, unabhängig von deren Wohnort – lange, zeitraubende Fahrtzeiten werden vermieden und in Zeiten von Social Distancing erreichen wir so praktische Lösungen.“

Mit ihrer modernen technischen Ausstattung hat sich die Hünfelder Kanzlei optimal auf die Erfordernisse der Zukunft vorbereitet. „Ab 2022 ermöglicht der Gesetzgeber die Online-Gründungen von Gesellschaften. Auch hier können wir dank Digitalisierung unseren Mandanten notariell und rechtsberatend zur Seite stehen“, so Michael Kranz.